Legende: |
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vom
Tierarzt; *bei Katzen 6 Monate |
o:
Wir dürfen nicht einreisen: Pit Bull-Terrier,Shar
Pei.
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| a:
Eintragung im internationalen Impfpaß
mit Tollwutbescheinigung |
p:
Wir dürfen nicht einreisen: Pit Bull-Terrier, Fila
Brasilierio, Tosa Inu, Dogo Argentino.Hunderassen,
die mit den genannten Rassen verwechselt werden können,
z. B.American Staffordshire Terrier müssen lt.
originaler Stammtafel mit ID-Nr. beweisen können,
dass das Tier nicht von einer dieser Rassen abstammt.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
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| b:
Tiere unter 3 Monate benötigen eine Einfuhrerlaubnis.
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| c:
In deutscher Sprache und Übersetzung in die Landessprache |
| d:
Impfung gegen Staupe obligatorisch |
| e:
Impfung gegen Virusinfektionen (Hd. SHP/T*-, Katze PT**-)
*-Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Tollwut **-Panleukopenie,
Tollwut |
| f:
Mit Nachweis durchgeführter Toxoplasmose und Dermatomykoseuntersuchung |
q:
Die Mitnahme von Pit Bull-Terrier, Boerbull
und Hunde der Tosa-Rasse ist verboten. Einschränkungen
gelten auch für Rottweiler, Staffordshire Terrier
und American Staffordshire. Diese Hunde benötigen
neben dem Tollwutimpfzeugnis eine Geburtsurkunde und
einen Stammbaum. Die oben genannten Hunderassen müssen
einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt
werden. |
| g:
Eindeutige Identifizierung (Tätowierung o. Mikrochip)
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| h:
Behandlung gegen Bandwürmer (frühestens
10 Tage vor Einreise durch den Tierarzt) |
| i:
Frühestens 120 Tage nach der Impfung Nachweis
eines Tollwutantikörpertiters von mind. 0,5 I.E./ml. |
| l:
Gesundheitszeugnis beinhaltet: Gesundheitsbescheinigung
= Teil I Impfbescheinigung = Teil II (spez. Formular) |
r:
Maulkorb und Leine müssen mitgeführt
werden.
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| m:
Hunde mind. 3 Monate alt, Katzen mind. 12 Monate
alt. |
s:
Die 30-Tage Frist entfällt bei Nachweis
von regelmäßigen Impfungen.
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| n:
Die Mitnahme von Pit Bull-Terrier und Tosa,
sowie eine Mischung aus beiden, ist grundsätzlich
verboten. |
t:
Staupeimpfung (mind. 15 Tage, höchstens
6 Monate) |
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| Den
ausführlichen Wortlaut der Einreisebestimmungen
erhalten Sie
in den Konsulatsabteilungen der jeweiligen Ländervertretungen
in Berlin oder Bonn. |
| Stand:
Juni 2001 - Angaben ohne Gewähr |
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| BEDINGUNGEN
FÜR DIE EINREISE VON HUNDEN NACH GROSSBRITANNIEN
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| Für
die Einreise von Hunden nach Großbritannien
sind nur folgende Einreisewege möglich:
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Seeweg von Calais nach Dover
Seeweg von Cherbourg, Caen, St. Malo oder Le
Havre nach Portsmouth
Kanaltunnel von Coquelles nach Cheriton
Luftweg von Amsterdam (British Midland) oder
Frankfurt (Lufthansa) nach London Heathrow
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| Die
folgenden acht Verkehrsuntermehmen nehmen Reservierungen
für die Einreise von Haustieren entgegen: |
| Seeweg
von Calais nach Dover:
HOVERSPEED, P & O STENA und SEA FRANCE |
| Seeweg
von Cherbourg, Caen, St.Malo oder Le Havre nach Portsmouth:
BRITTANY
FERRIES und P & O EUROPEAN
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Eisenbahn:
EUROTUNNEL |
Flugzeug:
BRITISH MIDLAND und LUFTHANSA |
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FOLGENDE
BEDINGUNGEN MÜSSEN UNBEDINGT FÜR DIE EINREISE
VON HUNDEN UND KATZEN NACH GROSSBRITANNIEN ERFÜLLT
SEIN: |
1.
Hunde und Katzen müssen in einem Land der
Europäischen Union oder des Europäischen
Wirtschaftsraumes beheimatet sein (einschließlich
Andorra, Kanaren Gibraltar, Monaco, San Marino,
Schweiz und Vatikan, jedoch unter Ausschluss
der französischen Übersee-Departements
und -Territorien sowie von Spitzbergen) |
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2.
Sie müssen mit Mikrochips versehen sein;
falls sie vor Einpflanzen des Mikrochips geimpft
wurden, muss die Impfung wiederholt werden,
Alle Arten von Mikrochips werden akzeptiert.
Falls das Tier mit einem Mikrochip versehen
ist, der nicht der ISO-Norm 11784 oder Anhang
A der ISO-Norm 11785 entspricht, muss der
Tierhalter ein Lesegerät zur Verfügung
stellen. Sie sollten dann auf jeden Fall Ihren
Tierarzt konsultieren. |
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3.
Haustierhalter sollten ungefähr 30 Tage
(Ihr Tierarzt sollte diese Frist selbst bestimmen)
nach erfolgter Impfung von Ihrem Tierarzt eine
Blutprobe des betreffenden Tieres entnehmen lassen,
um sicherzugehen, dass das Tier auf die Impfung
angesprochen hat. Das Blut der Tiere muss in
einem vom britischen Landwirtschaftsministerium
zugelassenen Labor getestet worden sein. NurTests,
die von diesen Labors nach dem 27. Mai
1999 durchgeführt wurden, werden anerkannt.
Eine Liste der Labors ist im Internet verfügbar.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz
sind folgende Labors zuständig: |
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Deutschland
Institut für Virologie
Frankfurter Straße 107
D-35392 Gießen
Tel: (+49) 641 99 38 350
Fax.:(+49) 641 99 38 359
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Österreich
Bundesanstalt für
Tierseuchen-Bekämpfung
Robert-Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel.: (+43) 2236 46 640 9021906
Fax.:(+43) 2236 46 640 94
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Schweiz
Institut für Veterinär-Virologie
Schweizerische Tollwutzentrale
Langgass-Straße 122
CH-3012 Bern
Tel.:(+41) 31 631 23 78
Fax.:(+41) 31 631 25 34
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4.
Nach dem Bluttest beginnt eine Wartezeit von
sechs Monaten, ehe das Tier in das Vereinigte
Königreich einreisen darf. Innerhalb von
24 - 48 Stunden vor der Einreise muss das Tier
von einem Tierarzt gegen Bandwürmer und
Zecken behandelt werden. |
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5.
Als Nachweis, dass die Tiere die Anforderungen
- Mikrochip, Impfung und Bluttest - erfüllen,
muss sich der Halter von einem Amtstierarzt
in seinem Land eine entsprechende Bescheinigung
ausstellen lassen, außerdem eine Bescheinigung,
dass das Haustier gegen Bandwürmer und
Zecken behandelt ist. Die deutschen Behörden
senden diese Bescheinigungen allen Tierärzten
über die örtlichen Veterinärämter
zu. |
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6.
Die Haustierhalter müssen eine Erklärung
unterzeichnen, dass das Tier in den sechs
Monaten vor der Einreise nach dem Vereinigten
Königreich nicht in einem Land außerhalb der
genannten westeuropäischen Staaten gewesen
ist. Das Formblatt hierfür erhalten Sie
bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier
nach dem Vereinigten Königreich befördert. |
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7.
Auskunft erhält man auch unter den folgenden
Telefon- und Fax-Nummern (montags bis
freitags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr MEZ):
PETS Helpline:
Tel.: 0044 870 241 1710 -
Fax.: 0044 207 904 6834 -
E-Mail: pets@ahvg.maff.gsi.gov.uk
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Wenn Sie spezielle Fragen zum Thema Mikrochip,
Impfungen oder
Blutuntersuchungen haben, fragen Sie bitte Ihren Tierarzt.
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